Dokumente zum Datenschutz 1999
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Datenschutz nach Themen

Die über Berlin und Brandenburg hinaus bedeutsamen Dokumente werden in einem gesonderten Anlagenband veröffentlicht, der gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg herausgegeben wird.

 
Inhaltsübersicht:

Vorwort

 

  1. Beschlüsse und Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
    I. Entschließungen der 57.Konferenz am 25./26. März 1999 in Schwerin
    -   Modernisierung des Datenschutzrechtes jetzt - umfassende Novelle des BDSG nicht aufschieben
    -   Geplante erweiterte Speicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation
    -   Transparente Hard- und Software
    -   Entwurf einer Entschließung zur Überwachung der Telekommunikation (ENFOPOL '98)
    II. Entschließungen zwischen den Konferenzen 1999
    -   Gesundheitsreform 2000 (25. August 1999)
    -   Angemessener Datenschutz auch für Untersuchungsgefangene (16. August 1999)
    -   Parlamentarische Kontrolle von Lauschangriffen in den Bundesländern (Umlaufbeschluss im Juni 1999)
    III. Entschließungen der 58.Konferenz am 7./.8 Oktober 1999 in Rostock
    -   Aufbewahrung des Schriftguts der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften
    -   "Täter-Opfer-Ausgleich und Datenschutz"
    -   Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik - ein Schritt in die richtige Richtung
    -   Entschließung zum Beschluß des Europäischen Rates zur Erarbeitung einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union
    -   Patientenschutz durch Pseudonymisierung
    -   DNA-Analysen zur künftigen Strafverfolgung auf der Grundlage von Einwilligungen
    -   Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Verbindungsdaten in der Telekommunikation
  2. Datenschutzbeauftrage fordern Trendwende ind der Telekommunikationspolitik:
    Weg vom Anspruch auf lückenlose Überwachung hin zu einem effektiven Schutz des Fernmeldegeheimnisses

    -   Für eine Sicherung der freine Telekommunikation in unserer Gesellschaft

  3. Beschlüsse der Internationalen Arbeitsgruppe Datenschutz in der Telekommunikation
    (25 Sitzung am 29.April 1999 in Norwegen)
    -   Gemeinsamer Standpunkt zu Datenschutz bei Gebäude-Bilddatenbanken
    -   Gemeinsamer Standpunkt zu intelligenten Software-Agenten
    -   Gemeinsamer Standpunkt zur Sprechererkennung und Stimmerkennungstechnologien in der Telekommunikation
  4.  

  5. Arbeitspapier der Datenschutzbeauftragten der Europäischen Union (Gruppe nach Art.29 der Datenschutzrichtlinie der EU)
    -   Empfehlung 1/99 der Gruppe für den Schutz der Rechte von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten:
    Über die unsichtbare und automatische Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet durch Software und Hardware
    (Brüssel, 23. Februar 1999)


Gemeinsamer Anlagenband zu den Jahresberichten Berlin / Brandenburg

Zur Inhaltsübersicht der Datenschutzdokumente

Vorwort

Die Institutionalisierung und die Kontrolle des Datenschutzes, insbesondere aber auch die Fortentwicklung der juristischen und technischen Rahmenbedingungen, sind eine Aufgabe, die wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland auf eine Vielzahl von Institutionen verteilt ist. Für den öffentlichen Bereich sind in Bund in Ländern Datenschutzbeauftragte eingerichtet worden, die sich über ihre Arbeit in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich hinaus auch mit grundsätzlichen Fragen der Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung befassen müssen. Hierbei ist ein hohes Maß an Koordination erforderlich, die in erster Linie im Rahmen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder geleistet wird. Deren Arbeitsergebnisse legt die Konferenz in Beschlüssen und Entschließungen nieder, die der Öffentlichkeit auch bekannt gemacht werden. Es ist eine gute Übung, dass diese Texte in den Jahresberichten der Datenschutzbeauftragten regelmäßig dokumentiert werden.

Unabhängig von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten äußern sich mitunter einzelne Datenschutzbeauftragte zu Themen, an deren öffentlicher Diskussion ihnen besonders gelegen ist. So haben die Datenschutzbeauftragten der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die sich im vergangenen Jahr bereits für einen Politikwechsel zum wirksameren Schutz der Privatsphäre ausgesprochen hatten, eine Trendwende in der Telekommunikationspolitik gefordert. Sie verlangen, dass die Politik vom Anspruch auf lückenlose Überwachung wegkommen müsse hin zu einem effektiven Schutz des Fernmeldegeheimnisses.

Wegen der steigenden Bedeutung des internationalen Datenverkehrs, insbesondere vor dem Hintergrund der sprunghaft wachsenden Nutzung des Internet, kommt der Kooperation auf europäischer und internationaler Ebene immer mehr Bedeutung zu. Gerade die Landesbeauftragten von Berlin und Brandenburg haben auf dem Gebiet des Datenschutzes der Telekommunikation, zum Beispiel in der Internationalen Arbeitsgruppe Datenschutz in der Telekommunikation, intensive Arbeit geleistet.

Von zentraler Bedeutung für die Fortentwicklung des Datenschutzes in der Europäischen Union ist die Arbeit der Arbeitsgruppe zum Schutz der Individuen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nach Artikel 29 der Europäischen Datenschutzrichtlinie eingerichtet worden ist.

Die vorliegende Veröffentlichung dokumentiert die Arbeitsergebnisse der Konferenz der Datenschutzbeauftragten sowie der anderen Institutionen. Wie im vergangenen Jahr werden sie vom Brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht gemeinsam als Ergänzung ihrer Tätigkeitsberichte für das Jahr 1999 herausgegeben.

Erneut soll die gemeinsame Veröffentlichung ein Zeichen dafür sein, dass es in den Ländern Brandenburg und Berlin Möglichkeiten der Zusammenarbeit gibt, die die Effizienz beider Seiten steigern können.

Dr. Alexander Dix

Prof. Dr. Hansjürgen Garstka

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 Letzte Änderung:
 am 02.02.2000
E-Mail an den Berliner Datenschutzbeauftragten