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Dokumente zum Datenschutz 1999
(Herausgegeben vom Die über Berlin und Brandenburg hinaus bedeutsamen Dokumente werden in einem gesonderten Anlagenband veröffentlicht, der gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg herausgegeben wird.
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| - | Für eine Sicherung der freine Telekommunikation in unserer Gesellschaft |
| - | Gemeinsamer Standpunkt zu Datenschutz bei Gebäude-Bilddatenbanken |
| - | Gemeinsamer Standpunkt zu intelligenten Software-Agenten |
| - | Gemeinsamer Standpunkt zur Sprechererkennung und Stimmerkennungstechnologien in der Telekommunikation |
| - | Empfehlung 1/99 der Gruppe für den Schutz der Rechte von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten: Über die unsichtbare und automatische Verarbeitung personenbezogener Daten im Internet durch Software und Hardware (Brüssel, 23. Februar 1999) |
Gemeinsamer Anlagenband zu den Jahresberichten Berlin / Brandenburg
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Vorwort |
Die Institutionalisierung und die Kontrolle des Datenschutzes, insbesondere aber auch die Fortentwicklung der juristischen und technischen Rahmenbedingungen, sind eine Aufgabe, die wegen der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland auf eine Vielzahl von Institutionen verteilt ist. Für den öffentlichen Bereich sind in Bund in Ländern Datenschutzbeauftragte eingerichtet worden, die sich über ihre Arbeit in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich hinaus auch mit grundsätzlichen Fragen der Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung befassen müssen. Hierbei ist ein hohes Maß an Koordination erforderlich, die in erster Linie im Rahmen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder geleistet wird. Deren Arbeitsergebnisse legt die Konferenz in Beschlüssen und Entschließungen nieder, die der Öffentlichkeit auch bekannt gemacht werden. Es ist eine gute Übung, dass diese Texte in den Jahresberichten der Datenschutzbeauftragten regelmäßig dokumentiert werden.
Unabhängig von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten äußern sich mitunter einzelne Datenschutzbeauftragte zu Themen, an deren öffentlicher Diskussion ihnen besonders gelegen ist. So haben die Datenschutzbeauftragten der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die sich im vergangenen Jahr bereits für einen Politikwechsel zum wirksameren Schutz der Privatsphäre ausgesprochen hatten, eine Trendwende in der Telekommunikationspolitik gefordert. Sie verlangen, dass die Politik vom Anspruch auf lückenlose Überwachung wegkommen müsse hin zu einem effektiven Schutz des Fernmeldegeheimnisses.
Wegen der steigenden Bedeutung des internationalen Datenverkehrs, insbesondere vor dem Hintergrund der sprunghaft wachsenden Nutzung des Internet, kommt der Kooperation auf europäischer und internationaler Ebene immer mehr Bedeutung zu. Gerade die Landesbeauftragten von Berlin und Brandenburg haben auf dem Gebiet des Datenschutzes der Telekommunikation, zum Beispiel in der Internationalen Arbeitsgruppe Datenschutz in der Telekommunikation, intensive Arbeit geleistet.
Von zentraler Bedeutung für die Fortentwicklung des Datenschutzes in der Europäischen Union ist die Arbeit der Arbeitsgruppe zum Schutz der Individuen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die nach Artikel 29 der Europäischen Datenschutzrichtlinie eingerichtet worden ist.
Die vorliegende Veröffentlichung dokumentiert die Arbeitsergebnisse der Konferenz der Datenschutzbeauftragten sowie der anderen Institutionen. Wie im vergangenen Jahr werden sie vom Brandenburgischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht sowie dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht gemeinsam als Ergänzung ihrer Tätigkeitsberichte für das Jahr 1999 herausgegeben.
Erneut soll die gemeinsame Veröffentlichung ein Zeichen dafür sein, dass es in den Ländern Brandenburg und Berlin Möglichkeiten der Zusammenarbeit gibt, die die Effizienz beider Seiten steigern können.
Dr. Alexander Dix
Prof. Dr. Hansjürgen Garstka

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