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Dokument zum Jahresbericht 1999 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht
Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1866, 27. 10.99 Antwort der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn),
Ilse Aigner, Maria Eichhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU Zur Nutzung und Anwendung der neuen Medien in Deutschland - Chancen in der Informationsgesellschaft(Auszug) ... 14. Welche Ziele für den Bereich Information und Kommunikation verfolgt die Bundesregierung in internationalen Arbeitsgruppen wie ENPQPOL, die dem Schutz der inneren Sicherheit dienen? Die Bundesregierung ist sich des hohen Rangs des grundrechtlich geschützten Femmeldegeheimnisses bewusst. Gleichwohl gilt es, den Belangen der inneren Sicherheit - zu deren Gunsten im deutschen Recht vom Schrankenvorbehalt des Artikels 10 Abs. 2 Satz 1 GG Gebrauch gemacht werden kann - in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Die Ratsarbeitsgruppe Polizeiliche Zusammenarbeit (AGPZ), deren Dokumente die Kennung "ENFOPOL" tragen, befasst sich unter anderem mit der Frage, welchen Anforderungen die Netzbetreiber bzw. Diensteanbieter genügen müssen, damit die legale - nach deutschem Recht auf §§ 1OOa f. StPO, Artikel 1 G 10 und §§ 39 ff. AWG gestützte - Telekommunikationsüberwachung technisch durchführbar ist. Im Jahre 1995 ist bereits eine Ratsentschließung (96/C 329/01 vom 17. Januar 1995) mit dem Charakter einer Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten gefasst worden, die einen Katalog von - nicht auf spezielle Telekommunikationsmedien und -techniken bezogenen - Anforderungen enthält. Diese stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des nationalen Rechts. Gegenwärtig wird in den Ratsgremien die sprachliche Anpassung der Anforderungen von 1995 für zwischenzeitlich verbreitete neue Telekommunikationsmedien wie Satellitentelefon und Internet als Medium der Individualkommunikation beraten (Dokument ENFOPOL 19). Daran ist die Bundesregierung aktiv beteiligt. ... |
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Letzte Änderung: am 18.02.2000 |
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