Tätigkeitsbericht 1999
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Dokument zum Jahresbericht 1999 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht

Presseerklärung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen vom 10. Mai 1999

Gebäudedatenbank verstößt derzeit nicht gegen Datenschutzrecht

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Dr. Gerhard Dronsch, teilte heute – nach Abstimmung mit dem Niedersächsischen Innenministerium – mit: "Die Prüfung durch meine Dienststelle hat ergeben, dass die elektronische Häuser- und Gebäudedatenbank (‚CityServer‘), die die Tele-Info Verlag GmbH (Stadt Garbsen, Niedersachsen) erstellt und die bundesweit Aufsehen erregt hat, in der derzeit angebotenen Form nicht gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt".

Das Vorhaben der Firma habe, wie auch das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 11. März 1999 hervorgehoben hat, eine Reihe schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen aufgeworfen.

Die Prüfung habe ergeben, dass es sich – entgegen der Auffassung der Firma – beim Erstellen und Vertreiben der Häuser- und Gebäudedatenbank um die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt. Die weitere Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes scheide aber aus, weil die Daten nicht "in oder aus Dateien" verarbeitet werden; insbesondere sei eine automatisierte Auswertung der Gebäudedatenbank nach Straße und Hausnummer nicht möglich. Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Datenschutzrichtlinie werde sich diese Rechtslage ändern. Dann werde eine Abwägung der Interessen der Betroffenen mit denen der Firma vorzunehmen sein. Eine erneute Prüfung sei auch erforderlich, wenn die Firma die Auswertungsmöglichkeit ihres Produkts erweitert.

Dronsch: "Bei mir haben sich rund 4 000 Bürgerinnen und Bürger gegen das Vorhaben der Firma gewandt. Ich nehme die geschilderten Sorgen sehr ernst. Nach der jetzigen Rechtslage können die Sorgen aber datenschutzrechtlich nicht ausgeräumt werden. Positiv ist zu werten, dass die Firma die von den Bürgerinnen und Bürgern eingelegten Widersprüche freiwillig beachten will."

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 Letzte Änderung:
 am 24.01.2000
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