Tätigkeitsbericht 1999
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Dokument zum Jahresbericht 1999 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht

Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein vom 19.3.1999

Haus & Grund und Datenschutzbeauftragter kritisieren Gebäudeerfassung

Auch in Schleswig-Holstein sind nun Kleinbusse eines niedersächsischen Verlags unterwegs, die mit Digitalkameras sämtliche Gebäude in Städten und Gemeinden erfassen, um sie dann als Bildarchiv zu vermarkten. Geplant ist unter der Bezeichnung "City Server" der Aufbau einer der größten Bilddatenbanken der Welt. Abnehmer sollen Banken, Versicherungen, Immobilienmakler und Adressenhändler wie auch öffentliche Stellen, z.B. Polizei, Feuerwehr, Baubehörden oder Finanzämter sein. Nach Ansicht des Landesverbandes "Haus & Grund" Schleswig-Holstein und des Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein tangiert die Datenerfassung und -vermarktung Datenschutzrechte der Hausbewohner und -eigentümer, die zu keiner Zeit um ihre Zustimmung gefragt worden sind.

Bei der "geschäftsmäßigen Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung" werden u.U. schutzwürdige Interessen der Betroffenen verletzt. Dies kann z.B. dadurch geschehen, daß das Grundstück von Auskunfteien oder Banken ohne Zutun des Besitzers taxiert wird, daß aufgrund einer Bewertung durch Adressenhändler verstärkt Werbung zugestellt wird, daß Kriminelle "lohnende Objekte" auskundschaften oder auch, daß Behörden wegen angeblich bauwidriger Zustände anklopfen. Durch den "City Server" wird eine neue Qualität der Verwertung von Gebäudefotos erreicht. Es ist ein großer Unterschied, ob z.B. ein Malermeister ein von ihm zu streichendes Haus vorher für seine Zwecke fotografiert, oder ob ein Informationsanbieter Bilder von Millionen von Gebäuden digital speichert und diese Daten ohne Zweckbeschränkung zum Verkauf anbietet.

"Haus & Grund" und der Landesbeauftragte für den Datenschutz bedauern, daß das derzeitige Datenschutzrecht keine direkte Handhabe gibt, um datenschutzrechtlich problematische Praktiken zu unterbinden. Sie weisen allerdings darauf hin, daß sich die Bewohner und Eigentümer selbst zur Wehr setzen können, indem Sie gegenüber den Betreibern von "City Server" ihren Widerspruch erklären. Verbandsdirektor Jochem Schlotmann von "Haus & Grund" sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Helmut Bäumler: "Wer gegenüber dem Verlag der Erfassung seines Hauses widerspricht, muß aus der Datenbank genommen werden. Ansonsten riskiert der Verlag Unterlassungs- und Schadensersatzklagen. Wir haben daher eine Informationsschrift verfaßt, die wir interessierten Bürgern zur Verfügung stellen. In ihr ist ein Formulartext für einen Widerspruch gegen die Erfassung in der Gebäudebilddatenbank abgedruckt."

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 Letzte Änderung:
 am 24.01.2000
E-Mail an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht