Tätigkeitsbericht 1999
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Dokument zum Jahresbericht 1999 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht

Freiheit der Information gefordert

Für Recht des Bürgers auf Einsicht in Amtsakten - USA als Vorbild

(aus dem Tagesspiegel vom 15. Juni 1980)

Im Gegensatz zu angelsächsischen Ländern gebe es in der Bundesrepublik keine gewachsene Demokratie, sondern lediglich eine Art "Kontrastprogramm zu Weimar", in dessen Rahmen nach 1945 "nur kleinere Reparaturen am Grundsystem des Obrigkeitsstaates" verwirklicht wurden. Diese These vertrat der Ministerialdirigent im Bundesinnenministerium und Vorsitzende der Gesellschaft für Zukunftsforschung, Peter Menke-Glückert, jetzt in Berlin auf einem Seminar des "Dokumentationszentrums für Informationsrecht und Datenschutz" (DID). Bezeichnend für diese Einstellung, so betonte Menke-Glückert, sei die Tatsache, daß in der Stunde Null nach 1945 die Wiederherstellung des Beamtenrechts das entscheidende Thema ist der verfassungsgebenden Versammlung gewesen sei. Eine "verkleisterte Bürokratie" sei die für jeden Bürger spürbare Konsequenz aus der besonderen Stellung der Beamten, die von vornherein einen "Bonus für Amts-Wissen und Informationsvorsprung" hätten.

Der Abbau dieses Informations-Vorsprungs ist eine den Hauptforderungen des DID. Unter Verweis aAf gesetzliche Regelungen in den USA, Skandinavien und zahlreichen anderen Ländern fordert der DID den Zugang für jeden Bürger zu amtlichen Akten, die "Freiheit der Information". Diese Forderung, so betonte Menke-Glückert, stelle die bürokratische deutsche Tradition aufs Spiel. Ihre Verwirklichung sei jedoch unverzichtbar, für die Lösung des Konflikts "zwischen denen, die Amtswissen haben und an den Schalthebeln der Macht sitzen, und denen, die ausgeschlossen sind". Nach Auffassung von Menke-Glückert ist dieser Konflikt ein entscheidenderes Existenzproblem als etwa die Umweltkrise oder; die strukturelle Arbeitslosigkeit. Die demokratische Regierungsform der Zukunft müsse so gestaltet sein, daß sie von der Gesamtheit der Bürger akzeptiert werden könne. Dies sei nur durch eine gesetzliche Verankerung der Informationsfreiheit möglich, die die Behörden zur Offenlegung von Akten zwinge - ausgenommen in Fällen, in denen sie nachweisen könne, daß dem triftige Gründe entgegenstehen.

Wie würde eine derartige Regelung in der Praxis wirken? Eine Fülle von Beispielen zählte der Mitbegründer des DID, S. B., auf: Dazu zählt die Geheimhaltung der Katastrophenschutzplanung ebenso wie die behördliche Behandlung des Giftmüllskandals in Hamburg, aber auch die Verschwendung öffentlicher Gelder durch allzu häufige "Schildbürgerstreiche" der Verwaltung. Der Bürger erfährt von alledem höchstens "wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist". Das Vertrauen des Bürgers in die Verwaltung, so betonte B., könne nur wiederhergestellt werden, wenn die Transparenz des Tuns der Behörden gewährleistet werde; wenn die Bürger nicht mehr gezwungen seien", zu raten "was, wie, wann, die Behörde tut". Diese Transparenz ermögliche sowohl die Kontrolle der Effizienz der Behörden als auch die Anteilnahme des Bürgers am Staatsgeschehen.

B. verwies insbesondere auf das Beispiel der USA, wo nach Watergate der "Freedom of Information Act" sogar erweitert wurde. Dort sind die Behörden gesetzlich verpflichtet, jedem Bürger - der für sein Informationsbegehren keinerlei Gründe angeben muß - binnen zehn Tagen Kopien der gewünschten Akten zuzusenden. Nur in konkreten Einzelfällen kann die Auskunft verweigert werden. Die Beweislast liegt dann bei Behörden. Auch Polizei, Sicherbeits- und Geheimbehörden sind von dieser Regelung nicht ausgenommen. Sind Teile von Akten als geheim deklariert, so müssen die anderen Teile herausgegeben werden. Effekt dieser Praxis: "Bei jedem Schritt, den die Obrigkeit unternimmt, fühlt sie, daß sie unter öffentlicher Kontrolle steht."

Ähnliche Regelungen gibt es in Schweden, Finnland, Dänemark und den Niederlanden. Eine offizielle Stellungnahme der kanadischen Regierung erkennt das Recht des Bürgers auf Auskunft von den Behörden grundsätzlich an:

"Transparenz der Verwaltung ist das Fundament der Demokratie. Sie ist eine grundlegende Konsequenz der Erweiterung des Bürgerrechts auf alle erwachsenen Bürger ... Wirksame Verantwortlichkeit bedeutet öffentliche Beurteilung der Alternativen, die die Regierung gewählt hat, und ist abhängig von der Kenntnis der Information und der Alternativen, die der Exekutive zur Verfügung gestanden haben." Und der Europarat hat allen seinen Mitgliedsländern empfohlen, das Recht des Bürgers auf freien Zugang zu Amtsunterlagen gesetzlich zu gewährleisten.

Das Dokumentationszentrum für Informationsrecht und Datenschutz ist ein Arbeitskreis der Gesellschaft für Zukunftsforschung und Mitglied der Internationalen Kommission für Informations-Freiheit, der Rechtswissenschaftler, Fachleute auf dem Gebiet des Informationsrechts und Parlamentarier einer Reihe von Ländern angehören.

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 Letzte Änderung:
 am 14.02.2000
E-Mail an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht