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Dokument zum Jahresbericht 1999 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht
Jahresbericht 1990 des Berliner Datenschutzbeauftragten(Auszug) 2.1. Das Erbe der DRR(...) PersonenkennzahlDie Personenkennzahl spielt eine bedeutsame Rolle bei der datenschutzgerechten Neugestaltung der Verwaltungen in der ehemaligen DDR. Für jeden Bürger wurde eine Nummer - PKZ - vergeben, unter der er in behördlichen und auch anderen Dateien gespeichert wurde. Diese PKZ begleitete den Bürger in sämtlichen Situationen des Lebens. Auch nach der Vereinigung verlangten Krankenhäuser bei der Aufnahme von Patienten diese Kennzahl, die Wohnungsvermittlungen nahmen Anträge nur bei Nennung des persönlichen Kennzeichens an und im Zulassungsschein wurde die PKZ des Fahrzeughalters eingetragen. Auch die staatliche Versicherung verwendete die PKZ als Versicherungsnummer, so daß die PKZ mit der Übernahme durch westliche Versicherungen auch in den privatwirtschaftlichen Bereich gelangte. Dies ist nach unserem Verständnis verfassungswidrig: Am 5. Mai 1976 lehnte der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages die Einführung einer PKZ für die Bundesrepublik aus diesem Grunde ab. Das Bundesverfassungsgericht legte dann am 13. Dezember 1983 in seiner Entscheidung zum Volkszählungsgesetz dar, daß die Einführung einer einheitlichen, für alle Register und Dateien geltenden PKZ ein entscheidender Schritt dazu wäre, den einzelnen Bürger in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, und damit gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen würde. Im Einigungsvertrag ist geregelt, daß sämtliche nach Personenkennzahlen geordnete Dateien unverzüglich zu bereinigen und die Kennzahlen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu löschen sind. Die Berliner Behörden wurden aufgefordert, die Angabe der PKZ von dem Bürger nicht mehr zu verlangen, die PKZ nicht weiter zu übermitteln und auch bei der Neuausfertigung von Dokumenten nicht mehr zu verwenden. Der Rücklauf von den angeschriebenen Stellen läßt erkennen, daß bei Neuvorgängen auf die Verwendung der PKZ verzichtet wird und im Altbestand für eine zügige Löschung, die bis Mitte 1991 abgeschlossen sein dürfte, gesorgt wird. Auch im Versicherungsbereich erfolgt die Umstellung von der PKZ auf eine normale Versicherungsnummer. |
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Letzte Änderung: am 29.02.2000 |
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