Jahresbericht 1999
des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht
Bericht
des Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Akteneinsicht
zum 31. Dezember 1999
Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und das
Recht auf Akteneinsicht hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden
Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner
Tätigkeit vorzulegen (§§ 29 Berliner Datenschutzgesetz,
18 Abs. 3 Berliner Informationsfreiheitsgesetz). Der
vorliegende Bericht schließt an den am 17. März 1999 vorgelegten
Jahresbericht 1998 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember
1999 ab.
Dieser Jahresbericht ist über das Internet
(http://www.datenschutz-berlin.de) abrufbar und steht auch zum Download bereit; wir bemühen uns, dort alle im
Bericht zitierten Fundstellen zugänglich zu machen.