Tätigkeitsbericht 1998
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Jahresbericht 1999
des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht

Bericht

des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht
zum 31. Dezember 1999



Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen (§§ 29 Berliner Datenschutzgesetz, 18 Abs. 3 Berliner Informationsfreiheitsgesetz). Der vorliegende Bericht schließt an den am 17. März 1999 vorgelegten Jahresbericht 1998 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 1999 ab.

Wiederum werden die über Berlin hinaus bedeutsamen Dokumente in einem gesonderten Anlagenband ("Dokumente zum Datenschutz 1999") veröffentlicht, der gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg [LINK]herausgegeben wird.

Dieser Jahresbericht ist über das Internet (http://www.datenschutz-berlin.de) abrufbar und steht auch zum Download bereit; wir bemühen uns, dort alle im Bericht zitierten Fundstellen zugänglich zu machen.

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 Letzte Änderung:
 am 02.03.2000
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