Jahresbericht 1999
des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht
2. Technische Rahmenbedingungen
2.1 Die Entwicklung der Informationstechnik
Ohne Zweifel bringt die explosionsartige Ausbreitung des
Internet die gravierendsten Änderungen der technischen
Rahmenbedingungen mit sich: Die kommerziellen Nutzungen des Netzes haben seit
Jahren diejenigen im Hochschulbereich überstiegen, von wo der Siegeszug des
Internet seinen Ausgang nahm. Aber auch mehr und mehr private Teilnehmer
verschaffen sich einen Internetzugang, über den inzwischen jedermann auch
WWW-Angebote einstellen kann. Konsequenterweise wird im e-Commerce der
wesentlichste Wirtschaftszweig in den nächsten Jahrzehnten gesehen. Die
sprunghaften Anstiege der Aktienkurse der Technologie-Unternehmen unterstreichen
dies eindrucksvoll.
Zwei Entwicklungslinien zeichnen sich ab, die künftig
durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen führen können. Zum einen
nutzen mehr und mehr Unternehmen die Möglichkeiten des Internet, um
Geschäfte abzuwickeln, aber auch um unternehmensintern zu
kommunizieren (Intranet), wobei diese internen Dienste durchaus auch
anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden können
(Extranet). Dieser Nutzung des Internet im Rahmen des
B-to-B-Commerce steht die Nutzung durch den einzelnen Teilnehmer
gegenüber, der aus dem Netz nicht nur Informationen abrufen, sondern als
Verbraucher (Consumer) die verschiedensten Dienstleistungen in Anspruch nehmen
(Banken, Versandhandel, Reisebuchungen usw.) oder sogar selbst aktiv werden kann
(z. B. bei elektronischen Versteigerungen). In diesem B-to-C-Commerce
sieht die Wirtschaft das eigentliche künftige Geschäftsfeld. Auch die
öffentliche Verwaltung kann sich diesem Trend nicht verschließen und
wird künftig sowohl untereinander als auch mit den Bürgerinnen und
Bürgern über das Netz in Verbindung stehen ("interaktive
Verwaltung").
Unmittelbar bevor steht zusätzlich die
Mobilisierung der Technik. Während bisher das Internet fast
ausschließlich über feste Anschlüsse genutzt werden konnte,
steht mit einer neuen Mobiltelefontechnik (Wireless Application Protocol
- WAP-) nunmehr die Möglichkeit zur Verfügung, über ein
Handy den unmittelbaren Zugang zum Netz herzustellen.
Ermöglicht wurden all diese Entwicklungen dadurch, dass
der bereits in den Vorjahren beschriebene Trend zur Entwicklung schnellerer,
kleinerer, über größere Speicherkapazitäten
verfügender Informationstechnik bei gleichzeitiger Verbesserung des
Preis-/Leistungsverhältnisses ungebrochen ist.
Eine Fortsetzung der im Jahresbericht
1998 [26] erstmals vorgestellten Tabelle der vor
Weihnachten angebotenen Komplettsysteme der gehobenen Leistungsklasse belegt
dies eindrucksvoll:
|
Jahr
|
Prozessortakt
|
Arbeitsspeicher
|
Festplatte
|
CD-ROM
|
|
1997
|
300 Mhz
|
32 MB
|
6 GB
|
24fach
|
|
1998
|
400 Mhz
|
64 MB
|
12 GB
|
40fach
|
|
1999
|
700 Mhz
|
128 MB
|
20 GB
|
50fach
|
Diese außerordentlichen quantitativen Fortschritte
bewirken, dass auch die Software zunehmend weniger Rücksicht auf
Kapazitätseinschränkungen nehmen muss. Optimierungsmaßnahmen zum
Umgang mit hardwarebedingten Engpässen verlieren die Rolle, die sie in
früheren Zeiten einmal gespielt haben. Sparmaßnahmen beim
Speicherplatz, die die Ursache für die befürchteten Probleme beim
Übergang ins Jahr 2000 darstellten, verlieren für die moderne
Softwareerstellung ebenso an Bedeutung wie die strenge Strukturierung von
Datenmodellen und die Zeitoptimierung von Algorithmen. Warum sollen Sachverhalte
in syntaktisch streng definierte Datensätze korsettiert werden, wenn
Textretrievalsysteme den verbal beschriebenen Sachverhalt genauso schnell und
viel genauer erschließen können?
Informationstechnik - nur ein Segen?
Vier Themen aus dem Berichtsjahr geben Anlass zur Sorge um die
zukünftige Informationsgesellschaft, denn sie manifestieren die zunehmende
Abhängigkeit der Gesellschaft von informationstechnischen Systemen.
Die Gefahr, dass die Grenzenlosigkeit der kommunikativen Beziehungen
undemokratischen Machtstrukturen und Machtinstrumenten Vorschub leistet, ist
nicht von der Hand zu weisen. Die Grundrechte geraten in Gefahr - nicht, weil
die Technik dies bedingt, sondern ihre Potenziale dazu ausgenutzt werden,
Abhängigkeiten zu erzeugen.
Kaum ein Thema hat im vergangenen Jahr die Fachwelt so
beschäftigt wie die Jahr-2000-Problematik (Year 2 Kilo -Y2K-,
Millennium-Bug). Zum Jahresende 1999 war das Thema auch in der Presse
Hauptthema. Die offenkundige Anfälligkeit und Angreifbarkeit
informationstechnischer Systeme einerseits und die Abhängigkeit der
gesellschaftlichen Infrastrukturen von der Verfügbarkeit dieser Strukturen
machten die Gefährdungen der IT-Sicherheit zu einem
Medienereignis.
In den 60er und 70er Jahren mussten die Programmierer so sehr
mit dem Speicherplatz geizen, dass sie bei den Datumsangaben für die
Jahreszahl nur die letzten beiden Stellen vorsahen. In diesem Format wurden auch
die arithmetischen Operationen, die üblicherweise mit Jahreszahlen erfolgen
- vor allem Subtraktionen zur Ermittlung eines abgelaufenen Zeitraums -,
programmiert. Jedem Programmierer dürfte klar gewesen sein, was dies bei
einem Jahrhundertwechsel bedeutet, aber offensichtlich bestand angesichts des
auch damals schon dramatisch schnellen Fortschritts der Informationstechnik die
Erwartung, dass die Programme die Jahrhundertwende nicht erleben würden.
Die Entwicklung moderner Programme baut jedoch auf alten Programmen auf. Manches
Programmmodul aus den 70er Jahren ist noch Bestandteil von Programmen der 90er
Jahre und so erklärt sich, dass selbst für einige Programmversionen,
die vor drei Jahren neu auf den Markt kamen, eine 2000-Garantie nicht gegeben
werden mochte.
Eine weitere Gefahr wurde darin gesehen, dass in vielen
technischen Systemen technische Bauteile eingesetzt sind, die zeitliche
Steuerungen bewirken sollen, aber nicht als 2000-fähig angesehen wurden
(sog. Embedded Chips). Dies hätte z. B. bei wartungsbedürftigen
Systemen dazu führen können, dass diese plötzlich
"erkennen", dass sie seit fast 100 Jahren nicht gewartet wurden, und
sich daher sicherheitshalber ausschalten müssten.
Der Presse war zu entnehmen, dass für die Herstellung der
2000-Fähigkeit bei informationstechnischen oder informationstechnisch
gesteuerten Systemen 500 - 1000 Milliarden Dollar weltweit investiert werden
würden. Kritisch war ebenfalls zu vernehmen, dass ausgerechnet die sonst so
ordentlichen Deutschen nur mühsam aus ihrer Gelassenheit zu wecken waren.
Da waren Kassandrarufe nicht mehr zu vermeiden: Ein sommerliches Expertenforum
der Süddeutschen Zeitung beschrieb "die Nacht, in der die Welt aus
dem Takt geraten wird", auf die "mindestens 10 % aller Firmen nicht
vorbereitet sind" [27]. Wenigstens ein
Fragezeichen leistete sich die Computerwoche beim Thema der 29. Woche: "Führt
das Jahr-2000-Problem
350 000 Firmen in die Pleite?"
Wir können inzwischen auf die Silvesternacht 1999/2000
zurückblicken und zurückfragen: War was? Jedenfalls fiel das
angekündigte Millennium-Desaster aus. Einige Meldungen über
Marginalstörungen wurden verbreitet, die in anderen Nächten keine
Nachricht wert gewesen wären. Das eine oder andere Systemprotokoll
zeichnete seine ordnungsgemäße Funktion mit einer merkwürdigen
Codierung der Jahreszahl 2000 auf, manch ein unangepasster Alt-PC war in das
Jahr 1980 zurückgefallen und musste mit ein paar Kommandos wieder in das
richtige Zeitalter gebracht werden.
Ob der ruhige Verlauf der Millenniumsnacht nun auf die
kostspieligen und sorgfältigen Vorbereitungen zurückzuführen ist
oder alles nur Panikmache war, die der IT-Industrie mächtige Zusatzgewinne
einbrachte, weil der von ihr selbst in die Welt gesetzte Computerfehler weltweit
einen Schub von Systemmodernisierungen und Beratungsaufträgen bewirkte,
wird man wohl nie genau sagen können. Einerseits dürfte sicher sein,
dass einige wichtige Maßnahmen dem Zusammenbruch wichtiger Infrastrukturen
entgegengewirkt haben. Andererseits wurde vor dem Jahreswechsel die
unterschiedliche Intensität der Vorbereitungen in den verschiedenen
Ländern beklagt, die sich aber offensichtlich nicht in einer
Unterschiedlichkeit der Folgen auswirkte. Dies lässt darauf
schließen, dass auf bestimmten weniger wichtigen Ebenen Gelassenheit eher
angebracht war als hektischer Aktionismus.
Die Jahr-2000-Problematik wird die Entwicklung der
Informationstechnik in zweierlei Hinsicht vorantreiben: Zum einen hat sie -
hoffentlich nicht nur für den Augenblick - der breiten Öffentlichkeit,
aber auch den öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen in Berlin
deutlich gemacht, dass die Sicherheit der Informationstechnik mehr ist als die
Spielwiese von angeblich den Fortschritt hemmenden Datenschützern. Zum
anderen haben die Anpassungsarbeiten weltweit einen überdurchschnittlichen
Modernisierungsschub bei den informationstechnischen Systemen und Anwendungen
erbracht.
Die Verletzlichkeit der Informationsgesellschaft, die uns mit
dem beschriebenen Jahr-2000-Problem eindrucksvoll geschildert, zum Glück
aber nicht vorgeführt wurde, gilt inzwischen auch als Aspekt einer modernen
Kriegsführung. Seit dem Irak-Krieg im Jahre 1991, besonders intensiv aber
im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt, wird offen darüber diskutiert, ob
nicht durch Hacking oder Schadsoftware wie Computerviren, Logische Bomben,
Trojanische Pferde oder Trapdoors die Steuerungssysteme von
Informationsgesellschaften effizienter ausgeschaltet werden können als
durch Bombardements [28]. Auch werden spezielle
Sprengwaffen diskutiert, mit denen gezielt empfindliche Informationstechnologie
ge- oder zerstört werden kann [29]
("Information Warfare").
Die Spekulationen bewegen sich vor einem realen Hintergrund:
Nach wie vor werden erfolgreiche Hackerangriffe und Verbreitungen von
Computerviren bekannt. Sie treffen nach wie vor und weltweit verbreitet auf
Leichtsinn und Verantwortungsträger, die den Schutz ihrer
Informationstechnik für zweitrangig halten. Werden diese Angriffsformen
weiter professionalisiert, dann können auch militärisch unterlegene
Parteien mit Information Warfare den überlegenen, von
Informationskanälen abhängigen Gegner empfindlich treffen. Eine vom
Präsidenten der USA eingesetzte Kommission zur "Absicherung
kritischer Infrastrukturen" beschäftigt sich seit 1998 mit dieser
Problematik, weil gerade in der Verwundbarkeit im "Cyber War"
große Risiken für das Land gesehen
werden [30].
Die unbegrenzten Möglichkeiten zur
Informationsverarbeitung erlauben die weltweite heimliche Beobachtung der
Kommunikationsvorgänge und ihrer Inhalte sowie die Nutzung der Ergebnisse
zum Nachteil der Betroffenen und zur Durchsetzung nationaler oder anderweitig
einseitiger politischer und wirtschaftlicher Interessen. Die globale
Telekommunikationsüberwachung durch die US-amerikanische
Sicherheitsbehörde NSA mit ECHELON war Gegenstand unserer Ausführungen
an dieser Stelle im Vorjahr [31]. Dass die
Sicherheitsinteressen von Staaten und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und
Ordnung in einem Staat der informationellen Selbstbestimmung Grenzen auferlegen,
ist anerkannt. Dass für diese Ziele auch die neuesten Entwicklungen in der
Informationstechnik eingesetzt werden, ist selbstverständlich. Welche
Grenzen dort zu setzen sind, nimmt in den Tätigkeitsberichten der
Datenschutzbeauftragten auf der Welt einen namhaften Raum ein. Die "Kinder
von Orwells Großem Bruder" sollten ursprünglich den nationalen
Sicherheitsinteressen dienen. Am Beispiel von ECHELON wird allerdings deutlich,
dass dann, wenn die politische Entwicklung bestimmte Sicherheitsinteressen
überflüssig gemacht hat, die Überwachungssysteme auf neue Ziele
ausgerichtet werden, z. B. auf nationale wirtschaftliche Interessen.
In der Privatwirtschaft bemühen sich die Unternehmen um
ihre Kunden, um ihre Konkurrenzfähigkeit sowohl im Inland als auch im
Ausland zu sichern. Kundenbindung wird immer wichtiger, und diese ist
umso besser, je genauer man den Kunden kennt. Um die Daten der Kunden zu
erhalten, ist kaum ein Aufwand mehr unwirtschaftlich. Kunden- und VIP-Karten,
verbunden mit Einkaufsvergünstigungen, verlocken dazu, persönliche
Details zu offenbaren, die der Direktmarketing- und Direktwerbung die
informationelle Basis liefern. Es ist sicher praktisch, die Kunden bei
Bargeschäften namentlich zu kennen, aber nötig ist es nicht. Wenn man
genügend Details über die Verhaltens- und Konsummuster der
unterschiedlichen Kundenkategorien kennt, kann die Betreuung, Beratung und
Umwerbung ebenfalls recht zielgenau erfolgen.
Im Jahresbericht 1997 [32]
haben wir über das Data Mining in Data Warehouses berichtet,
also über die modernen Datenverwaltungs- und -recherchesysteme, die auf der
Grundlage relationaler Datenbankkonzepte und unter Ausnutzung des technischen
Fortschritts heterogene Datenbestände nach allem durchforschen, was der
Steuerung von Unternehmen dient, hauptsächlich Angaben über Kunden,
Kundengruppen und Geschäftspartner.
In diesem Jahr erfinden wir unser Szenario nicht selbst. Wir
zitieren einen Anbieter fortgeschrittener Warehouse- und
Datenanalysesysteme [33]:
"Ein Hersteller für Freizeitbekleidung verkauft
Paul Müller ein Paar Wanderstiefel über seine Web-Site. Ein
anwenderfreundlicher Bedienerhinweis bietet Herrn Müller zielgruppengleiche
Produkte wie Windjacken, Wandersocken, Hüte und Wanderartikel an. Er lehnt
ab und besucht einen Bereich der Web-Site, der vom Long Trail in New England
handelt. Später erhält er eine E-Mail über Bergstrecken in
Vermont, die eine direkte Verknüpfung zu anderen Internet-Seiten des
Herstellers enthält, auf denen leichtgewichtige Zelte für Bergsteiger
angeboten werden. Paul Müller wählt ein Zelt aus und bestellt
anschließend noch einige Kochutensilien. Ein Jahr nach seinem Kauf
erhält er einen personalisierten Mobiltelefonanruf und wird gefragt, wie er
mit seinen Wanderstiefeln zufrieden war, und bekommt neue Wanderstiefel
angeboten, die er sofort am Telefon bestellt."
Man sieht, in welche Lebensbereiche derartige Systeme
eindringen - zunächst ohne Rücksicht auf den Willen der Betroffenen.
Alle Beispiele belegen die Gefahr, dass die Rahmenbedingungen
der Informationstechnik die Tendenz fördern, den Menschen zum Objekt
fremder Einflussnahme zu machen. Für den Datenschutz ergeben sich hier ganz
neue Aufgabenstellungen.
Global Unique Identifiers (GUID) - Futter für die
Nachkommen des Großen Bruders?
Zu Beginn des Jahres 1999 freute sich die Computerwelt
über die Markteinführung von Intels neuester Chipgeneration, dem
Pentium-III-Prozessor, über weiter verbesserte Taktraten und
zusätzliche Funktionen. Die Firma war aber sehr erstaunt, als sich in den
Jubel erhebliche Verärgerung über ein Leistungsmerkmal mischte, das
die Sicherheit der Benutzer - z. B. beim Online-Banking - verbessern sollte: Die
Chip-Identifikationsnummer (Chip-ID), die bei der Internet-Kommunikation
mitgesendet oder von außen abgefragt werden kann. Mit der Chip-ID
könne man den Rechner sicher identifizieren und man habe so ein
zusätzliches Merkmal, um die Authentizität eines Benutzers bei seinen
Bankgeschäften oder anderen Aktivitäten im elektronischen Handel
besser gewährleisten zu können.
Es gab massive Kritik in den USA, die mit der Einführung
des Pentium-III auch nach Europa überschwappte. Der Widerstand formierte
sich aus der Furcht, mit der Identifizierung der eigenen Rechner im Internet
könnten die Aktivitäten und Kommunikationsgewohnheiten der Websurfer
unbemerkt beobachtet und aufgezeichnet werden. Intel stellte sich der
öffentlichen Diskussion, auch mit den deutschen Datenschutzbeauftragten.
Das Unternehmen kündigte eine Software an, die es dem Benutzer
ermöglichen sollte, die Aussendung der Chip-ID im Einzelfall zu
unterbinden. Intel forderte die PC-Hersteller auf, die Chip-ID im BIOS (Basic
Input Output System) der PCs standardmäßig zu deaktivieren, und
kündigte an, die Zusammenarbeit mit allen Software-Herstellern bei
Applikationen unter Verwendung der Chip-ID zu beenden sowie die Fertigstellung
und Weiterentwicklung solcher Software zu unterbinden.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
nahmen sich des Themas
an [34]. Dabei monierten sie, dass die
Entwicklung der Informationstechnik zu Industriestandards und Produkten
führt, die selbst von Fachleuten kaum noch sicher durchschaut werden
können. Die Firma Intel bedauerte, dass gerade ihr Produkt zum Gegenstand
einer solchen Entschließung gemacht wurde. Tatsächlich kommt dem
Marktführer das Verdienst zu, das Thema in der Öffentlichkeit
vertreten zu haben.
Gegenstand der Entschließung war auch eine Meldung, die
wenig später weltweit für Aufregung sorgte. Amerikanische Fachleute
hatten entdeckt, dass der Software-Marktführer Microsoft bei der
Online-Registrierung des Betriebssystems WINDOWS 98 jedem Kunden eine weltweit
eindeutige Nummer (HWID - Hardware Identifikationsnummer) zuordnet und
auf dem Kundenrechner abspeichert. Die Nummer kann aus dem Rechner abgefragt
werden.
Auch dieses Hilfsmittel sollte nur einem guten Zweck dienen:
Mit der Identifizierung der Software könne man dem Nutzer besser bei der
Lösung von Problemen helfen, keinesfalls wolle man jedoch das
Nutzerverhalten zu Marketingzwecken verfolgen. Vor allem aber würden die
Daten nur dann übertragen, wenn der Benutzer bei der Online-Registrierung
ausdrücklich wünscht, dass seine Systemdaten übertragen werden.
Dass dies dann nicht stimmte und damit auch gegen den Willen der Nutzer die
Daten übertragen wurden, führte Microsoft auf einen Programmierfehler
zurück, der mit dem nächsten Service-Pack beseitigt werden solle.
Außerdem wolle man alle Daten in den eigenen Datenbanken löschen,
deren Übermittlung gegen den Willen der Kunden geschah.
Nachdem entdeckt wurde, dass eine eindeutige Nummer auch mit
Dokumenten versandt wird, die mit Hilfe des Microsoft-Produkts Office 97
erzeugt werden, erläuterte Microsoft der zuständigen
Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Deutschland, dass es sich dabei um eine
Nummer handele, die mit der HWID nichts zu tun hätte, sondern eine
GUID, die ein Dokument dem Rechner zuordnen kann, in dem es entstanden
ist. Diese Nummer diene der Zuordnung von Dokumenten, die in einem Netz
zirkulieren, und soll damit die Zusammenarbeit der Netzteilnehmer erleichtern.
Microsoft wies darauf hin, dass die GUID im Unternehmen nicht
gespeichert würde, und kündigte an, Programmberichtigungen auf ihrer
Website zugänglich zu machen, die verhindern würden, dass neuen
Dokumenten die GUID angehängt wird, ferner ein Löschprogramm für
die GUIDs bestehender Dokumente dort anzubieten und last but not least in Office
2000 auf die GUID ganz zu verzichten. Obwohl die Gerüchte in der Fachpresse
nicht ganz verstummten, Microsoft habe diese Versprechungen nur zur Beruhigung
der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden abgegeben, ist von der
Ernsthaftigkeit der Absichten des Marktführers auszugehen.
In der Folge gab es immer wieder Meldungen über heimliche
Hard- und Softwaremerkmale, die auf die informationelle Selbstbestimmung der
Benutzer abzielen:
- Ein kleines und offenbar gern benutztes Spaßprogramm
der Softwarefirma Comet Systems übertrug heimlich GUIDs der Nutzer an die
Firma, angeblich nur für die Abrechnung mit den eigenen
Kunden [35].
- Ein Programm zur Musikwiedergabe soll über längere
Zeit heimlich Identitätsnummern an den Software-Hersteller RealNetworks
übermittelt haben [36].
- Der Schlüssel "NSAKEY" in den
WINDOWS-Betriebssystemen von Microsoft wirft die Frage auf, ob das ein
Generalschlüssel für den amerikanischen Geheimdienst NSA zum Lesen
verschlüsselter Nachrichten ist oder - wie Microsoft behauptet - ein
Mittel, das es dem NSA ermöglicht, die Einhaltung amerikanischer
Exportbedingungen für Verschlüsselungssoftware zu
überwachen? [37].
All diese Meldungen und Mutmaßungen haben einen realen
Hintergrund: Hersteller bauen heimlich unbekannte Funktionen und
Leistungsmerkmale in Hard- und Software ein, die sich in bestimmten
Zusammenhängen gegen die Interessen der Benutzer richten - auch wenn das
Gegenteil beteuert wird. Daten über Kunden und deren Verhalten sind in der
künftigen Informationsgesellschaft Dinge, für die hohe Preise bezahlt
werden, wenn dem nicht durch hinreichende Maßnahmen begegnet
wird.
2.2 Datenverarbeitung in Berlin
Natürlich bleibt Berlin von den globalen Entwicklungen in
der Informationstechnik und ihren Anwendungen nicht unberührt. Dies zeigen
vielfältige Aktivitäten in der Stadt: Viele private Unternehmen
beschäftigen sich mit der Herstellung von Soft- und Hardware, entwickeln
Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnik und bieten
Dienstleistungen der Datenverarbeitung an. Ein Blick auf die Unternehmen, die an
der Berliner Börse [ LINK]gehandelt werden, zeigt, dass es auch in Berlin
Unternehmer gibt, die neue Ideen für das weltweite Datennetz wirtschaftlich
erfolgreich umsetzen können. Im Register der in Berlin tätigen und
nach § 32 Bundesdatenschutzgesetz meldepflichtigen
Dienstleistungsunternehmen in der Datenverarbeitung finden sich auch die
wichtigsten Marktführer wieder.
Erhebliche Anstrengungen unternimmt der Senat, allen voran die
Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe, die Entwicklung der
Informationstechnik in Berlin zu fördern. So bündelt die
Landesinitiative "Projekt Zukunft - Der Berliner Weg in die
Informationsgesellschaft" eine Reihe öffentlicher und privater
Projekte. Unser Vorschlag, in diesen Projekten die Bedeutung des Datenschutzes
als Qualitätsmerkmal deutlich zu machen, hat auch im Berichtsjahr kaum
Resonanz gefunden.
Auch in der Berliner Verwaltung, über deren
Aktivitäten wir aufgrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisung und bestehenden
datenschutzrechtlichen Transparenzgeboten einen genaueren Überblick haben,
ist die technische Entwicklung trotz der finanziellen Engpässe im Berliner
Staatshaushalt nicht stehen geblieben. Es ist längst erkannt, dass ohne
intensiven Einsatz der Informationstechnik eine moderne Verwaltung nicht
ökonomisch funktionieren kann. Es ist ferner erkannt, dass sich auch die
öffentliche Verwaltung der weltweiten Dynamik und Faszination des Internet
nicht entziehen kann.
Stadtinformationssystem Berlin.de
Mit dem Stadtinformationssystem Berlin.de [ LINK]befindet sich
eine umfangreiche Webpräsentation des Landes im kontinuierlichen Aufbau.
Wichtige Informationen für Berlins Bürger und potenzielle Besucher
werden zur Verfügung gestellt und ersparen ihnen die häufig
zeitraubenden Erkundigungen. Interaktive Bürgerdienste, die über die
reine Bestellung von Informationsmaterial und dem Downloaden von Formularen
hinausgehen, werden allerdings noch nicht angeboten. Für verbindliche und
formelle interaktive Kontakte zwischen Bürger und Verwaltung fehlt es noch
an den technischen Voraussetzungen zur Gewährleistung der
Authentizität und Verbindlichkeit auf dem Netz.
Wir haben im letzten Jahresbericht ausführlich zu den
datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitstechnischen Fragestellungen dieses
Projektes Stellung genommen [38]. Das Projekt
Berlin.de hat in der Zwischenzeit auch Kritik erfahren müssen, die nichts
mit dem Datenschutz zu tun hat. Kritisiert wurden die umständlichen
Suchmöglichkeiten, die es dem Bürger schwerer als nötig machten,
das im Angebot zu finden, was er sucht. Es fehlt eine Suchmaschine und vor allem
ein Verwaltungsführer, der die verschiedenen Angebote verknüpft.
Daraufhin kündigte der Senat eine bessere Koordination und die baldige
Realisierung von interaktiven Verwaltungsdiensten und der elektronischen
Unterschrift an.
Die datenschutzrechtliche Relevanz der interaktiven
Bürgerdienste im Rahmen von Berlin.de veranlasste uns zu einer Umfrage
in den Haupt- und Bezirksverwaltungen nach dem jeweiligen Realisierungsstand
solcher Dienste. Das Ergebnis machte deutlich, dass die Bezirke in Berlin.de
keine interaktiven Dienste anbieten. Einige Bezirke haben eigene Angebote
aufgebaut, teilweise mit einfachen interaktiven Elementen wie z. B. E-Mail. In
der Hauptverwaltung besteht offenkundig mehr Akzeptanz zu Berlin.de, jedoch
werden interaktive Dienste ebenfalls kaum angeboten. Im Geschäftsbereich
der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur werden
interaktive Dienste im Bereich der Hochschulen und einigen kulturellen
Einrichtungen bereits angeboten, jedoch nicht im Rahmen der zentralen
Darstellung Berlins im Internet.
Vereinheitlichung und Zusammenführung der
Datenstrukturen (VeZuDa)
Mit dem VeZuDa-Projekt soll eine Infrastruktur im
Berliner Landesnetz geschaffen werden, die die einheitliche und
verfahrensübergreifende Verwendung von Grunddaten zu Personen bzw.
Grundstücken zum Ziele hat. Einmal von einer besonders dafür
ausersehenen Behörde erfasst, sollen diese Grunddaten allen anderen
Verfahren als aufrufbare Objekte zur Verfügung gestellt werden, sobald sie
erhoben werden sollen. Kommt ein Bürger also in eine Behörde, so
genügt seine sichere Identifizierung, etwa durch Vorlage des
Personalausweises, und schon können die im Melderegister verfügbaren
Grunddaten in Form einer "Datenkapsel" über das Netz zur
Verfügung gestellt werden. Aufwendige und fehleranfällige
Zweiterfassungen können unterbleiben. Dies führt zu
Datenbeständen, die zueinander konsistent und mit größerer
Wahrscheinlichkeit als zuvor auch richtig sind. Dies ist aus
datenschutzrechtlicher Sicht zu begrüßen. Folgende
datenschutzrechtliche Problemfelder sind jedoch zu beachten:
Nach § 10 Abs. 1 BlnDSG sind die Daten grundsätzlich
beim Betroffenen mit seiner Kenntnis zu erheben. Bei Nutzung von
VeZuDa-Datenkapseln werden die Daten beim Quellverfahren abgerufen, also nicht
beim Betroffenen erhoben. Dies ist nur dann zulässig, wenn der Aufruf der
entsprechenden Datenobjekte mit Kenntnis der Betroffenen erfolgt und mit
diesen auf Richtigkeit geprüft werden kann.
Bei dem VeZuDa-gestützten Zugriff handelt es sich um ein
automatisiertes Abrufverfahren, für das nach § 15 BlnDSG eine
gesetzliche Ermächtigung und eine Verordnung für nähere
Festlegungen existieren muss. Für den Zugriff auf
Eigentümerdaten im Automatisierten Liegenschaftsbuch liegt
mit der Liegenschaftskataster-Abrufverordnung (LiKa-AbrufVO) eine solche
Rechtsverordnung vor.
Es ist datenschutzrechtlich geboten, dass sich der Umfang
der Grunddaten auf das Erforderliche beschränkt. Entweder werden also
die Datenkapseln auf die einzelnen Erfordernisse des abrufenden Verfahrens
angepasst oder aber es wird eine einheitliche Datenkapsel definiert, die jedoch
nur die Durchschnittsmenge der erforderlichen Daten enthalten darf, weil
anderenfalls viele Verwaltungsverfahren mehr Daten erhalten, als sie
benötigen.
Die Zugriffsbeschränkung auf das jeweils Erforderliche
ist durch technische Maßnahmen sicherzustellen. Der Zugriff auf
solche Datenkapseln darf nur erfolgen können, wenn ein konkreter
Bearbeitungsfall vorliegt. Wenn dieses nicht durch andere technische
Maßnahmen abgesichert werden kann, muss eine Protokollierung erfolgen, die
auch den Abfragegrund, z. B. durch Aufzeichnung des Aktenzeichens im
Anwendungsverfahren, aufzeichnet.
Eine Verschlüsselung der personenbezogenen Daten
bei der Übertragung im Berliner Landesnetz ist erforderlich.
Eine weitere Frage war die Nutzung personenbezogener
Echtdaten bei der Erprobung der VeZuDa-Funktionalitäten. Dazu haben
wir empfohlen, die für den Testbetrieb erforderlichen Testdaten von zwei
Verfahren durch eine Einwegverschlüsselung nach dem Vorbild von
UNIX-Passwörtern zu verschlüsseln. Dies führt dazu, dass nicht
rekonstruierbare Pseudonyme entstehen, die jedoch für gleiche Ausgangsnamen
gleich sind, so dass der gegenseitige Zugriff realistisch nachvollzogen werden
kann.
Weitere Verfahren
Nähere Ausführungen zu den Fachverfahren, bei denen
wir beteiligt wurden, finden sich an anderen Stellen dieses Berichts:
- Integrierte Personalverwaltung
(IPV) [39]
- Sozialhilfeverfahren BASIS I und BASIS
II [40]
- Datenerhebung
Jugend+Sucht [41]
- Querschnittscontrolling beim Programm "Integration
durch Arbeit" - IdA [42]
- Elektronisches Ticketing bei der
BVG [43].
Unsere Aufmerksamkeit fanden weiterhin u. a. die Verfahren
Neues Einwohnerwesen (EWW-neu), Neues Berliner Rechnungswesen (NBR),
Handelsregister (HAREG), Elektronisches Grundbuch (SOLUM STAR), Verbund der
Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB), IT-Verfahren der
Hochschulbibliotheken (ALEPH 500), IT-Verfahren Justizvollzugsanstalten (BASIS
2000).
Informationstechnische Sicherheit in Berlin
Anfang Januar 1999 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie des
Landes veröffentlicht worden und damit offiziell in Kraft getreten, nachdem
auf Beschluss des IT-Koordinations- und Beratungsausschusses (IT-KAB) die
Anwendung der Richtlinie bereits vorher vereinbart worden war. Über die
Regelungen der IT-Sicherheitsrichtlinie haben wir bereits im Jahresbericht 1998
ausführlich berichtet [44].
Die IT-Sicherheitsrichtlinie stellt der Verwaltung zur
Aufgabe, methodische Überlegungen zur Gewährleistung der
informationstechnischen Sicherheit und - damit stets untrennbar verbunden - zur
Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz nach
§ 5 Abs. 3 BlnDSG anzustellen. Eine solche Herangehensweise ist offenkundig
neu für viele Bereiche der Verwaltung, denn die nach der
IT-Sicherheitsrichtlinie geforderten IT-Sicherheitskonzepte auf der Grundlage
anerkannter Methoden, die auf einer Risikoanalyse aufbauen, sind noch sehr
rar.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie beschreibt nicht nur die
Grundsätze der Sicherheitspolitik für die im Lande in den Einsatz
kommenden informations- und kommunikationstechnischen Systeme, Infrastrukturen
und Anwendungen und weist auch nicht nur die Verantwortung auf bestimmte
Funktionsträger zu, sondern macht auch Vorgaben zum methodischen Vorgehen
und zur Umsetzung.
Logisch, organisatorisch und räumlich
zusammengehörende Bereiche, die einheitlichen Sicherheitsanforderungen zu
genügen haben, sind als Sicherheitsdomäne auszuweisen. Für
diese Sicherheitsdomänen sind Sicherheitskonzepte zu erarbeiten und
umzusetzen. Es hängt vom Schutzbedarf ab, ob es ausreicht, das
IT-Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) [ LINK]anzuwenden, oder ob ganz oder teilweise das komplexere
Verfahren nach dem IT-Sicherheitshandbuch des BSI anzuwenden ist.
Die Sicherheitskonzepte müssen den Anwendungsbereich
exakt beschreiben und eine Risikoanalyse enthalten, die die konkreten
Rahmenbedingungen der Sicherheitsdomänen im Einzelfall beschreibt und die
daraus folgenden Risiken für die informationstechnische Sicherheit benennt.
Die Maßnahmen zur Verringerung der Risiken auf ein tragbares Maß
sind zu beschreiben und es ist im Rahmen einer Restrisikoanalyse zu bewerten, ob
damit alle untragbaren Risiken auf ein tragbares Maß verringert worden
sind. Es müssen ferner die Verantwortlichen für die Umsetzung benannt
und ein Umsetzungsplan erstellt werden, der Prioritäten benennt sowie
Fristen und Kosten.
Explizit benannt werden die Sicherheitskonzepte für die
zentrale IT-Infrastruktur (z. B. Berliner Landesnetz, Sicherheitsrechenzentrum),
die vom Landesbetrieb für Informationstechnik verantwortlich betreut wird,
die behördenbezogenen Sicherheitskonzepte, die für jede Behörde,
ggf. aber auch für abgrenzbare Behördenteile, anzufertigen sind, sowie
die verfahrensspezifischen Sicherheitskonzepte, die sich auf die besonderen
Bedingungen eines IT-Verfahrens beziehen.
Wenn wir über neue IT-Verfahren unterrichtet
werden, beschränken sich häufig die Angaben zu den
technisch-organisatorischen Maßnahmen auf die Zitierung
einschlägiger, aber natürlich allgemein und pauschal gehaltener
gesetzlicher Vorschriften oder - wenn es hochkommt - auf die Kurzbeschreibung
der durch die Betriebs- und Standardsoftware bzw. Standardrechner
bereitgehaltenen Werkzeuge mit Sicherheitsrelevanz. Sicherheitskonzepte, die den
oben beschriebenen Anforderungen nahe kommen, sind selten und müssen in
unseren ersten Stellungnahmen zu den Verfahren grundsätzlich angemahnt
werden. Rückfragen, die wir auf solche Forderungen erhalten, machen
deutlich, dass die notwendigen methodischen und inhaltlichen Kenntnisse für
die Erstellung von Sicherheitskonzepten dünn gesät sind. Deshalb ist
es erstaunlich, dass entsprechende Schulungsangebote der Verwaltungsakademie so
zurückhaltend angenommen werden, dass Kurse mangels ausreichender Meldungen
vom Programm genommen zu werden drohen.
In der IT-Sicherheitsrichtlinie ist auch festgelegt worden,
dass unter der Leitung der Senatsverwaltung für Inneres eine ständige
Arbeitsgruppe IT-Sicherheit des IT-KAB unter Beteiligung des Rechnungshofs von
Berlin und des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht
eingerichtet wird. Diese Arbeitsgruppe berät zu allen Fragen des sicheren
Einsatzes von Informationstechnik, die von behördenübergreifender
Bedeutung sind. Hauptschwerpunkte sind die Erarbeitung eines jährlichen
Sicherheitsberichtes und eines dazugehörigen Umsetzungsplanes. Des Weiteren
soll die IT-Sicherheitsrichtlinie und deren operationalisierbare Ausgestaltung
ständig fortgeschrieben werden.
Der jährliche Sicherheitsbericht soll Aussagen
über die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen, eine Analyse neuer
Risiken und darauf aufbauende Maßnahmevorschläge beinhalten. Der
Sicherheitsbericht ist die Basis für einen durch den IT-KAB zu
beschließenden Umsetzungsplan. Dem Umsetzungsplan muss dabei besondere
Bedeutung zukommen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Erarbeitung von
Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepten zwar an vielen Stellen bereits
durchgeführt wird, eine Umsetzung jedoch nur sehr zögerlich und
bruchstückhaft erfolgt. Das Ergebnis des Sicherheitsberichtes hinsichtlich
der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie stellt sich sehr unterschiedlich dar:
Positive Entwicklungen gibt es bei der Erarbeitung und Umsetzung
behördenspezifischer Sicherheitskonzepte und für den Einsatz von
gestaffelten Firewalls [45] beim Anschluss an
das Berliner Landesnetz. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen wurden in
vielen Behörden bereits umgesetzt oder sind bis zum Ende des Jahres 1999
geplant. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass auch bei der bekannt
kritischen Haushaltslage die benötigten finanziellen Mittel bereitgestellt
werden.
Auch die Arbeitsgruppe beklagt die unbefriedigende Situation
bezüglich der Sicherheit von IT-Verfahren. So verfügen kleinere bzw.
dezentrale IT-Verfahren noch nicht über ein Sicherheitskonzept und bei den
IT-Großverfahren bestehen teilweise erhebliche Mängel in der
Umsetzung einzelner Regelungen der IT-Sicherheitsrichtlinie bzw. der
IT-Sicherheitsstandards. Dringender Handlungsbedarf besteht insbesondere beim
Einsatz von behörden- und verfahrensübergreifenden
Verschlüsselungslösungen und dem Virenschutz beim Datenaustausch
über das Berliner Landesnetz.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit war
die Fortschreibung der IT-Sicherheitsstandards für die Berliner
Verwaltung, die eine genauere Ausprägung der in der
IT-Sicherheitsrichtlinie definierten Regelungen enthalten. Wesentliche
Neuerungen bzw. Änderungen betreffen die Anforderungen an
Verschlüsselungsalgorithmen und die Verbindung zu Fremdnetzen. Die
IT-Sicherheitsstandards fordern den unbedingten Einsatz von
Verschlüsselungsverfahren bei der Übertragung von
Informationen, die hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Nachweisbarkeit und der
Integrität besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Die
eingesetzten Verfahren müssen dem Stand der Technik entsprechen, dieses
sind derzeit Verschlüsselungsalgorithmen wie Triple-DES oder IDEA. Die zur
Verschlüsselung verwendeten Produkte dürfen keine Möglichkeiten
der Schlüsselaufdeckung enthalten, die einen unbefugten Zugriff Dritter auf
die verschlüsselten Daten ermöglicht ("Key
Escrow" [46]).
Obwohl zwischen der Senatsverwaltung für Inneres, dem
IT-KAB und dem Landesbetrieb für Informationstechnik von Anfang an Einigkeit
darüber herrschte, dass die Übertragung personenbezogener Daten auf
dem Berliner Landesnetz grundsätzlich verschlüsselt werden sollte,
haben allerdings praktische Probleme bei der Auswahl eines geeigneten Verfahrens
zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung dieses Plans geführt.
Im Berichtsjahr scheint die Suche nach einem geeigneten
Verschlüsselungsverfahren von Erfolg gekrönt worden zu
sein [47].
Auch für die Anbindung an Fremdnetze wurden
Festlegungen getroffen, die wir schon seit mehreren Jahren fordern. Eine
Verbindung zu Fremdnetzen setzt voraus, dass einerseits ein schlüssiges
Sicherheitskonzept vorliegt, und andererseits, dass dieses auch konsequent
umgesetzt wird. Fremdnetze sind alle IT- und TK-Netzinfrastrukturen
außerhalb des Geltungsbereiches der IT-Sicherheitsrichtlinie des Landes
Berlin wie z. B. Internet, Firmennetze, Verbundnetze wie TESTA, IVBB, Netze von
TK-Carriern und Internet-Service-Provider, Mehrwertdienste wie X.25, X.400 und
X.500 oder auch das Stadtinformationssystem "Berlin.de".
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die
IT-Sicherheitsstandards nunmehr viele verbindliche Festlegungen von
Sicherheitsmaßnahmen definieren, die wir bereits seit mehreren Jahren
empfehlen.
[27] Süddeutsche Zeitung
v. 17./18.7.1999, S. 13
[29] vgl. z. B. A. Baumann:
Bitskrieg - Information Warfare: Krieg im
Informationszeitalter, c't 1998, Heft 18, S. 80
ff.
[30] Die Welt v. 17.3.1998,
S. 7
zum Datenschutz 1999", Teil A I
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