Jahresbericht 1999
des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht
6. Aus der Dienststelle
6.1. 20 Jahre Datenschutz in Berlin
Die Dienststelle des Berliner Datenschutzbeauftragten
nahm vor 20 Jahren ihre Arbeit auf. Nachdem das Berliner Datenschutzgesetz am
12. Juli 1978 verabschiedet worden war, hatte es einige Monate gedauert, bis der
vormalige Direktor der Datenverarbeitungszentrale Baden-Württemberg Dr.
Hans-Joachim Kerkau am 27. September 1979 zum ersten Berliner
Datenschutzbeauftragten gewählt wurde. Mit seiner Sekretärin Monika
Klößing begann er am 1. November 1979 im Europacenter, die Einhaltung der
Datenschutzvorschriften durch die Berliner Verwaltung zu kontrollieren. Schon
sehr bald stellte sich heraus, dass neben der Bearbeitung der vielen
Beschwerden, die die Dienststelle erreichten, die Beratung der Verwaltung zur
Verbesserung des Datenschutzes, vor allem aber auch die Beratung des Berliner
Gesetzgebers die wichtigsten Aufgaben darstellen.
In den ersten zehn Jahren wurde der Grundstein gelegt für
das Renommee, das der Berliner Datenschutzbeauftragte seither insbesondere auf
dem Gebiet des Datenschutzes in der Telekommunikation genießt. Im
September 1983 traf sich anlässlich der Internationalen Funkausstellung zum
erstenmal die Internationale Arbeitsgruppe Datenschutz bei der Telekommunikation
der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die heute unter dem
Namen " Berlin Group" weltweit bekannt ist. Anlass für diesen
Schwerpunkt war der Umstand, dass im Mai 1980 mit dem
Bildschirmtext-Erprobungsgesetz in Berlin erstmals ein Gesetz geschaffen
wurde, das den Datenschutz bei den "Neuen Medien" regelt. Die dort
und im Bildschirmtext-Staatsvertrag vom März 1983 enthaltenen Bestimmungen
dienen seither als Vorlage für alle Regelungen zum Datenschutz in der
Telekommunikation bis hin zu Teledienstedatenschutzgesetz und
Mediendienste-Staatsvertrag.
Mit dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 15.
Oktober 1999 wurde der Berliner Datenschutzbeauftragte auch mit der Aufgabe der
Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang betraut. Seither
führt er in Anlehnung an die brandenburgische Regelung die Amtsbezeichnung
"Berliner Beauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf
Akteneinsicht", die von uns für den Alltagsgebrauch auf
"Berliner Beauftragter für Datenschutz und Akteneinsicht"
(BlnBDA) verkürzt wurde. Erst nach einigen Monaten wird erkennbar sein,
welche Aufgaben damit auf uns zukommen und wie diese die Aufgabenstellung
beeinflussen werden.
Das 20-jährige Bestehen der Dienststelle, das zusammen mit
Dr. Kerkau, Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und der Berliner Verwaltung, den
derzeitigen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie vielen
Helfern aus den ganzen Jahren zuvor in einer kleinen Feierstunde begangen worden
war, wurde am
27. November 1999 zum Anlass für einen Tag der offenen
Tür genommen. Viele Interessierte konnten sich über die
Vielgestaltigkeit unserer Arbeit informieren; in kleinen Vorträgen und
Einzelberatungen präsentierten die Referentinnen und Referenten ihr
jeweiliges Arbeitsgebiet. Der Tag wurde damit eingeleitet, dass der gerade
gewählte neue Präsident des Abgeordnetenhauses Reinhard
Führer das Türschild mit der neuen Amtsbezeichnung am
Dienstgebäude in der Pallasstr. 25 in Schöneberg anbrachte. Er betonte
in seiner Ansprache die Bedeutung des Datenschutzes gerade in den Zeiten des
Internet.
6.2 Die Aufgaben
Die Anzahl der Vorgänge, die im vergangenen Jahr zu
bearbeiten waren, stieg erneut an. Deutlich erkennbar ist, dass die
Bürgerinnen und Bürger sich zunehmend um den Schutz ihrer Daten in den
elektronischen Medien sorgen. Dies wird durch Umfrageergebnisse im In- und
Ausland bestätigt, die einhellig zeigen, dass zwei Drittel und mehr aller
Befragten den Datenschutz zu den großen Problembereichen der Gegenwart
zählen. Auf der anderen Seite nimmt auch die Anzahl der Personen und
Stellen, die uns ihre Anliegen über E-Mail übersenden, stark
zu.
Bei den einzelnen Lebensbereichen, aus denen die
Beschwerden kommen, gab es eine deutliche Verschiebung hin zur
Privatwirtschaft, gegen die sich inzwischen nahezu die Hälfte aller
Eingaben richtet. Innerhalb der öffentlichen Verwaltung stehen wiederum wie
in den Vorjahren die Bereiche Inneres und Gesundheit/Soziales gleichauf an der
Spitze, gefolgt von Justiz und Bildung - es ist erstaunlich, wie konstant die
Rangfolge über die Jahre hinweg geblieben ist.
Bei den Beratungsersuchen stehen andere Gebiete im
Vordergrund: Hier kommen die meisten Anfragen aus dem Bereich Forschung und
Bildung, gefolgt von Arbeitnehmerdaten (insbesondere Beratung von Betriebs- und
Personalräten) und Gesundheit/Soziales.
Im abgelaufenen Jahr wurden im Rahmen der bisher nach dem BDSG
nur bei Datenverarbeitung für fremde Zwecke möglichen
Amtskontrolle Überprüfungen auf folgenden Arbeitsgebieten
durchgeführt: Datenträgervernichtung, Rechenzentren-Betrieb, Lohn- und
Gehaltsabrechnung, Detekteien, Sachverständigen- bzw.
Dienstleistungsbüros, Mikroverfilmung, Auskunfteien. Naturgemäß
war der Umfang dieser Kontrollen sehr unterschiedlich, da er stark von
Größe und Geschäftstätigkeiten der Unternehmen
abhängt. So betrug der Kontrollaufwand für kleine Firmen mitunter nur
wenige Stunden, während die Kontrolle eines großen
Datenverarbeitungsdienstleisters über drei Tage lang von mehreren
Kontrollteams und mit großem Vor- und Nachbereitungsaufwand stattfand.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass dem Datenschutz im
privaten Bereich große Aufmerksamkeit beigemessen wird. Insbesondere
Firmen, die mit der Bewirtschaftung von Geldmitteln befasst sind (z.B. Lohn- und
Gehaltsabrechnungsbüros), haben einen hohen Sicherheitsstandard, der auch
dem Umgang mit personenbezogenen Daten zugute kommt. Auch dort, wo besonders
sensible Daten verarbeitet werden, z.B. bei privatärztlichen
Abrechnungsstellen, wird dem Datenschutz besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das
Eigeninteresse an der ordnungsgemäßen Abwicklung der Auftragsarbeiten
und die Gefahr, bei Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen den Auftrag
zu verlieren, sind oft auch Motor für die Beachtung der
Datenschutzvorschriften. Offensichtlich schlagen Sicherheitsmängel, die zu
Schäden und wirtschaftlichen Einbußen führen, bei
Privatunternehmen direkter auf die persönlichen Karrieren, vielfach auch
auf die wirtschaftliche Existenz der Verantwortungsträger durch.
Natürlich gibt es immer auch Ausnahmen von der Regel. So
wurde ein Unternehmen vorgefunden, bei dem die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, zu denen in diesem Fall auch die Regelungen der ärztlichen
Schweigepflicht gehörten, offenbar noch nicht richtig bekannt waren. Von
der Unterbringung hochsensibler medizinischer Befunde und Diagnosen bis hin zur
organisatorischen Realisierung der Fernwartung reichte die Mängelliste
dieser Stelle.
Dagegen haben wir bei einem führenden Dienstleister im
Bereich der Datenverarbeitung in den von uns kontrollierten Teilbereichen ein
Sicherheitsniveau festgestellt, welches in der mittlerweile zwanzigjährigen
Kontrollpraxis unseres Hauses kaum eine Parallele gefunden hat.
6.3 Zusammenarbeit mit dem Abgeordnetenhaus
Wie im Vorjahr
beschlossen [200] wurden die Ergebnisse der
Arbeiten im Unterausschuss "Datenschutz" des
Abgeordnetenhauses [ LINK]erstmals im Plenum beraten. Dies geschah diesmal gleichzeitig
mit der Einbringung des Jahresberichtes 1998 sowie der Senatsstellungnahme
hierzu in der Sitzung vom 1. Juli 1999; wie jedes Jahr machte der Berliner
Datenschutzbeauftragte dabei von seinem Rederecht
Gebrauch [201]. Er dankte dabei vor allem
für die konstruktive Zusammenarbeit im Unterausschuss unter dem Vorsitz des
Abgeordneten Rüdiger Jakesch. Bis zum Ende der Legislaturperiode hatte der
Unterausschuss insgesamt 35mal getagt, wobei neben den jeweiligen
Jahresberichten auch eine Vielzahl aktueller Datenschutzprobleme erörtert
wurde.
Als Ergebnis der Beratungen zum Jahresbericht 1997 fasste das
Abgeordnetenhaus nach dem Vorbild des Deutschen Bundestages einen
Beschluss, in dem die Verwaltung in 15 einzelnen Punkten zur Verbesserung des
Datenschutzes aufgefordert wurde [202].
6.4 Kooperation mit anderen Datenschutzstellen
Das Datenschutzgesetz verpflichtet zur Zusammenarbeit mit
allen Stellen, die mit Kontrollaufgaben des Datenschutzes betraut sind ( §
24 Abs. 4 BlnDSG). In der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des
Bundes und der Länder, die im vergangenen Jahr unter dem Vorsitz des
Landesbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Werner Kessel in Schwerin ( 57.
Konferenz am 25./26. März) und Rostock ( 58. Konferenz am 7./8. Oktober)
tagte, wurde wiederum eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die in besonderer
Weise der Fortentwicklung des Datenschutzes dienen. Die Ergebnisse sind bei den
Berichten aus den Arbeitsgebieten dargestellt worden. Im laufenden Jahr hat der
Niedersächsische Datenschutzbeauftragte Burckardt Nedden den Vorsitz
übernommen.
Bereits 1998 hatten die Landesbeauftragten von Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen,
Schleswig-Holstein und Berlin gemeinsam eine neue Datenschutzpolitik
gefordert [203]. Im vergangenen Jahr
wurde diese besondere Zusammenarbeit mit der Veröffentlichung
von Thesen zur Sicherung der freien Telekommunikation in unserer Gesellschaft
fortgesetzt [204].
Wie in den Vorjahren war die Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und
für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg [ LINK]bei gemeinsamen Einrichtungen, aber auch bei Problemen,
die von gemeinsamem Interesse sind, besonders intensiv. Bei regelmäßigen Treffen auf Leitungsebene wurden
darüber hinaus Absprachen über die Vertiefung der Kooperation, z. B. durch Informationen über die bearbeiteten
Vorgänge sowie durch gemeinsame Prüfungen, getroffen. Am Tag der offenen Tür beteiligte sich
die brandenburgische Dienststelle mit einer eigenen Präsentation.
Für den Bereich der Aufsicht von Privatunternehmen wird
die Koordinierung im "Düsseldorfer Kreis", dem Gremium der Obersten
Aufsichtbehörden für den Datenschutz, wahrgenommen, der sich ebenfalls
zweimal im Jahr unter Vorsitz des nordrhein-westfälischen Innenministeriums
trifft. Auch hier nehmen wir aktiv teil, in zwei Arbeitsgruppen - Teledienste
und Telekommunikation [205] sowie
Internationaler Datenverkehr [206] -
führt der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht den Vorsitz.
Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Gremien, die wegen der
Vielzahl gemeinsamer Probleme nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig
wäre, wird seit Beginn nur bilateral in den Ländern, nicht jedoch
gemeinsam wahrgenommen - mit Ausnahme natürlich derjenigen Länder, in
denen private und öffentliche Kontrolle vereint sind (außer Berlin
noch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und demnächst - wieder -
Schleswig-Holstein). Eine Ausnahme bildet auch hier der Bereich der
Telekommunikation und der Teledienste. In Berlin wurde 1997 ein gemeinsamer
Kooperationskreis IuK-Datenschutz gegründet, dessen Aufgabe in der
Koordinierung der Kontrolltätigkeit bei Tele- und Mediendiensten besteht
und der im vergangenen Jahr eine Sitzung in Berlin abhielt.
Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene wird immer
wichtiger. Berlin hat hier mit der Arbeitsgruppe Internationaler Datenverkehr
des "Düsseldorfer Kreises" eine besondere Aufgabe
übernommen. Mit dem Ausscheiden des Bremischen Landesbeauftragten Dr.
Stefan Walz wird der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht als stellvertretender
Delegationsleiter die deutschen Landesbeauftragten in der Gruppe nach Art.
29 der europäischen Richtlinie vertreten. Der dringende Wunsch der
Europäischen Kommission, dass wir uns aufgrund unserer Sachkompetenz
intensiv in der Internet Task Force der Gruppe engagieren, kann leider bisher
mangels hinreichender Arbeitskapazitäten nicht erfüllt
werden.
Die Internationale Arbeitsgruppe Datenschutz in der
Telekommunikation tagte unter Berliner Vorsitz zweimal, vom 26. bis 29. April
auf Einladung der Dateninspektion in Norwegen sowie am 31. August in Berlin.
Traditionsgemäß nahmen die Mitglieder am 30. August an einem
Internationalen Symposium anlässlich der Internationalen Funkausstellung
teil, das diesmal unter dem Thema "Datenschutz - Brücke zwischen
Privatheit und Weltmarkt" stand. Vertreter verschiedenster Institutionen
und Unternehmen (OECD, DaimlerChrysler, Bertelsmann, Universität Freiburg)
aus dem In- und Ausland (USA, Frankreich, Indien) stellten die Perspektiven von
Datenschutz und Informationssicherheit im Zeitalter des entstehenden globalen
elektronischen Marktes dar. Die Ergebnisse der
Arbeitsgruppe [207] wurden mit großem
Interesse auf der Internationalen Konferenz der Datenschutzbeauftragten am 13.
bis 15. September in Hong Kong aufgenommen.
Im Rahmen unserer Aufgaben zum Internationalen Datenverkehr
nehmen wir seit Jahren an einer deutsch-amerikanischen Arbeitsgruppe teil, die
von einem der Väter der Datenschutzdiskussion in den USA, dem ehemaligen
Professor an der Columbia-Universität New York, Alan
Westin[208], dem für den
BahnCard-Vertrag maßgeblichen Manager der Citibank, Duncan MacDonald,
sowie dem Leiter des American Institute for Contemporary German Studies, Jack
Janes, initiiert wurde. Ziel ist die Erarbeitung eines Mustervertrages (model
contract), der ein angemessenes Datenschutzniveau in Drittländern
sicherstellen soll [209].
6.5 Öffentlichkeitsarbeit
Das Interesse, das diese papierenen Unterlagen finden, bleibt
jedoch weit hinter den Anfragen zurück, die uns inzwischen über unsere
Website www.datenschutz-berlin.de erreichen. So wurden die von uns
herausgegebenen und im Netz zur Verfügung gehaltenen Broschüren pro
Monat im Durchschnitt allein 1 800-mal heruntergeladen, d.h. nicht nur gelesen,
sondern auch auf den heimischen Computer geholt. Das entspricht einer Auflage,
die wir auf herkömmliche Weise nie erreicht haben. Dies ist auch der Grund,
weshalb wir darüber nachdenken, die herkömmlichen Publikationen
wenigstens zum Teil durch Online-Publikationen zu ersetzen.
Interessierte, die selbst nicht über einen Internetanschluss verfügen,
können dabei alle Texte, die im Internet präsent sind, aber auch
andere Texte, die uns zur Verfügung stehen, in aktueller, frisch
ausgedruckter, aber gleichwohl ansprechender Form bei uns abrufen.
Erheblich eindrucksvoller als die Zahl der downloads ist
diejenige der Internetseiten, die nur gelesen werden. Ende 1999 wurden ca. 100 000
Seitenabrufe pro Monat gezählt (eine Seite entspricht häufig
mehreren Druckseiten), die Zahl der übertragenen Dateien
("hits") liegt bei 300 000 im Monat. Nicht mitgezählt sind hier
natürlich alle Dokumente, die nicht von unserem Server, sondern von
Proxiservern etwa in den Universitäten abgerufen werden. Hinzu kommen noch
alle Abrufe im Berliner Landesnetz, in das monatlich die neueste Version unseres
Webangebots eingespielt wird.
Besonders beliebt bei den Abrufen ist die tägliche
Presseschau "Prima" ( privacy magazine), die bei vielen
behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten (übrigens auch
im Ausland) zur täglichen Lektüre gehört.
Als wichtigste Neuerung wurde pünktlich zum Tag der
offenen Tür eine Suchmaschine über die Webangebote aller
Landesbeauftragten und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
eingerichtet. Der der Suche zugrunde liegende Index wird täglich neu
aufgebaut, so dass - im Gegensatz zur Suche über kommerzielle Dienste -
auch aktuelle Änderungen und Ergänzungen auffindbar sind.
Gerade beim Internet bietet sich eine Zusammenarbeit der
Datenschutzbeauftragten besonders an, um Doppelarbeit zu vermeiden. So wird sich
Berlin an einer Initiative des Landesbeauftragten von Schleswig-Holstein
beteiligen, der unter dem Titel "Virtuelles
Datenschutzbüro" eine neue Form des Bürgerservice zum
Datenschutz initiiert hat. Auf diese Weise wird es wenigstens in der virtuellen
Welt eine Aufhebung der Zersplitterung des Datenschutzes geben, die zu
beseitigen in der realen Welt bislang nicht gelungen ist.
Berlin, 2. März 2000
Prof. Dr. Hansjürgen Garstka
Berliner Beauftragter für
Datenschutz und Akteneinsicht
JB 1998, Anlagenband "Dokumente zum Datenschutz 1998",
Teil A
[208] sein Buch Privacy and
Freedom, New York 1967, beeinflusste maßgeblich die
amerikanische Gesetzgebung zum Datenschutz
(privacy)
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