Tätigkeitsbericht 1999
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Dokument zum Jahresbericht 1999 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht

Die hier (in Auszügen) wiedergegebende Rechtsvorschrift dokumentiert den Stand
zum Erscheinen des Jahresberichtes 1999 und wird nicht aktualisiert.
Neuere und vollständige Fassungen finden sich ggf. links unter dem Menüpunkt "Recht".

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Erste Verordnung zur Änderung der Liegenschaftskataster-Abgabeverordnung

Vom 8. September 1999, (GVBl Nr. 37, 16.9.1999)

Auf Grund des § 28 Abs. l Nr. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 7 Satz l und 2 sowie Abs. 8 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin in der Fassung vom 9. Januar 1996 (GVB1. S. 56), wird verordnet:

Artikel I

Die Liegenschaftskataster-Abgabeverordnung vom 12. Dezember 1995 (GVB1. S. 840) wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 2 werden die Worte Artikel 12 Abs. 16 des Gesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325) durch die Worte Artikel 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108) ersetzt.

2. Anlage l wird wie folgt geändert:

a) In Nummer l, 2, 3 und 6 werden in der Spalte Empfänger jeweils die Worte Bau- und Wohnungswesen durch die Worte Bauen, Wohnen und Verkehr ersetzt.

b) Nach Nummer 17 wird folgende Nummer 18 angefügt:

18 Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr,zuständiges Referat für die Erstellung von Mietspiegeln Erstellung von Mietspiegeln, Befragung von Eigentümern und Verwaltern Gesetz zur Regelung der Miethöhe

3. In Anlage 2 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 12 angefügt:

12 Berliner Wasserbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts - Berechnung des Niederschlagswasserentgeltes Berliner Wassergesetz, Berliner Betriebegesetz, Bauordnung für Berlin

Artikel II

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Berlin, den 8. September 1999

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 Letzte Änderung:
 am 07.02.2000
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