Tätigkeitsbericht 1999
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Dokument zum Jahresbericht 1999 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht

Die hier (in Auszügen) wiedergegebende Rechtsvorschrift dokumentiert den Stand
zum Erscheinen des Jahresberichtes 1999 und wird nicht aktualisiert.
Neuere und vollständige Fassungen finden sich ggf. links unter dem Menüpunkt "Recht".

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Verfassung von Berlin

Vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779),
zuletzt geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 14. Juni 1996 (GVBl. S. 233)

(Auszug)

(...)

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 8. Juni 1995 folgende Verfassung beschlossen, der die Bevölkerung Berlins in der Volksabstimmung vom 22. Oktober 1995 zugestimmt hat:

(...)

Artikel 47

(1) Zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wählt das Abgeordnetenhaus einen Datenschutzbeauftragten. Er wird vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt und unterliegt dessen Dienstaufsicht.

(2) Das Nähere regelt ein Gesetz.

(...)

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 Letzte Änderung:
 am 24.02.2000
E-Mail an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht